Dokumente zur Hochzeit
Wo und wann kann ich meine Eheschließung anmelden – und was ist mitzubringen?
Die Eheschließung kann beim Standesamt eines Haupt- oder Nebenwohnsitzes der Partner angemeldet werden. Die Anmeldung behält ein halbes Jahr ihre Gültigkeit. Die Terminvergabe erfolgt nach Prüfung der Ehefähigkeit im SG Eheschließungen. Voraussetzung dafür ist die Vorlage der vollständigen Unterlagen.
Anmeldung
Zur Anmeldung benötigen Sie als ledige Deutsche:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung des Einwohneramtes der Hauptwohnung (Diese sollte bei Abgabe der Unterlagen nicht älter als vier Wochen sein.)
- Abstammungsurkunde (Die Geburtsurkunde genügt nicht!)
- und eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern, wenn Ihre Eltern ab dem 1. Januar 1958 in den alten Bundesländern geheiratet haben.
Dies ist nicht das Stammbuch der Familie! Diese Abschrift erhalten Sie beim Standesamt des Wohnsitzes Ihrer Eltern.
Besonderheiten
- wenn eine Namensänderung erfolgt ist, der urkundliche Nachweis
- besitzt man akademische Grade, die Verleihungsurkunden
- bei gemeinsamen vorehelichen Kindern, die Geburts- oder Abstammungsurkunde der Kinder und die Vaterschaftsanerkennungen
Geschiedene oder verwitwete Deutsche
Geschiedene oder verwitwete Deutsche benötigen zusätzlich zu vorgenannten Unterlagen:
- Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (Nicht das Stammbuch!) der Vorehe
- rechtskräftiges Scheidungsurteil der Vorehe
- Geburts- oder Abstammungsurkunde für minderjährige Kinder, für welche das Sorgerecht besteht
- bei Verwitweten die Eheurkunde und Sterbeurkunde
Hinweise
- Die Anmeldung der Eheschließung behält ein halbes Jahr ihre Gültigkeit. Die Vergabe eines Trautermins erfolgt nach Prüfung der Ehefähigkeit.
- Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich, können aber bei der Anmeldung benannt werden.
- Als gemeinsamer Ehename kann der Geburtsname der Frau oder des Mannes gewählt werden. Auch eine getrennte Namensführung ist möglich.
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